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Elternzeit und allein erziehend?

Hilfen in schwieriger Situation

Das Magazin "Der Spiegel" schrieb, dass die traditionelle Ehe-Ethik - "bis dass der Tod euch scheidet" - nun endgültig den "Status der Unbedingtheit" verloren hat. Im Jahr 2000 wurden in Deutschland immerhin 194.000 Ehen geschieden, und der Trend ist weiterhin steigend.

Neben den vielen emotionalen Problemen, die durch die Trennung von Eltern entstehen, gibt es auch eine Vielzahl finanzieller Einbußen. Meist verschlechtert sich durch Trennung und Scheidung vor allem die wirtschaftliche Situation der Mutter drastisch. Zumeist bleibt sie allein für Betreuung und Versorgung der Kinder zuständig, ohne das sich deswegen ihr Anspruch auf Unterhaltszahlungen und den durch das "allein leben" verteuerten Bedingungen, anpassen würde. Der Satz gilt: "Armut in Deutschland ist heute jung und allein erziehend".
Durch kleine Kinder, die üblichen Probleme mit der Betreuung und häufig auch durch den langjährigen Ausstieg aus dem Berufsleben fühlen sich geschiedene Mütter meist nicht in der Lage, für den Unterhalt der Familie durch Erwerbstätigkeit weitgehend selbst aufzukommen.
Dadurch entsteht ein gefährlicher Kreislauf, der zur Isolierung von Alleinerziehenden führen kann.

Wie sieht nun die Realität für Alleinerziehende aus? Es besteht Unterhaltsanspruch gegen den Vater - nicht nur für das Kind, sondern in den ersten drei Jahren auch für die Mutter. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Einkommen des Vaters über dem Selbstbehalt liegt. Falls der Vater seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist es möglich, beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Unterhaltsvorschuss für das Kind wird bis zum 12. Geburtstag des Kindes gezahlt, aber maximal nur für den Zeitraum von 6 Jahren. Im Falle einer erneuten Heirat des Alleinerziehenden erlischt dieser Anspruch.

Wird das Existenzminimum des allein erziehenden Elternteils nicht durch die Unterhaltsansprüche gedeckt, so ist der nächste Ansprechpartner das Sozialamt - sofern kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. -hilfe besteht. Außerdem haben Eltern mit geringem Einkommen einen Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro monatlich für ein in ihrem Haushalt lebendes Kind bis zu dessen 25. Lebensjahr, wenn für dieses Kind Kindergeld gezahlt wird.



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